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Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Teil F - Förderung zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

Extremwetterereignisse können den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zusetzen. Klimaprognosen zeigen, dass sich solche Situationen in immer engeren Zeiträumen wiederholen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es ein zentrales Ziel, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen.

Das Ausmaß der bereits aufgetretenen Schäden verlangt nach innovativen Konzepten im Bereich der Forstlichen Förderung. Deshalb ist es nicht nur ausreichend, die Beseitigung der Schäden zu unterstützen, sondern auch das Entstehen von Folgeschäden auf ein Minimum zu reduzieren und die Wälder durch gezielte Förderanreize wieder rasch mit geeigneten Baumarten in Bestockung zu bringen.

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen die Förderangebote zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung sein. 

Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten Sie gerne, um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Übersicht Untere Forstbehörden

Die Förderangebote stehen privaten und kommunalen Waldbesitzenden aus Baden-Württemberg Zur Verfügung. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht in verschiedenen Maßnahmen die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung, zum Beispiel über einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.

Die Förderangebote zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald sind Teil der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)

Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung können der Verwaltungsvorschrift entnommen werden.

Ziel:

Ziel der Förderung ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse, insbesondere Orkane oder Dürre, verursachten Folgen im Wald. Dies soll durch akute Waldschutzmaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen sowie deren Wiederherstellung erreicht werden, um die Gewährleistung sämtlicher Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit gemäß § 1 LWaldG sicherzustellen.

Mittelherkunft:

Bund, Land Baden-Württemberg.

Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger:

Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende aus Baden-Württemberg ohne Einschränkung hinsichtlich der Waldbesitzgröße. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung, zum Beispiel über einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Zuwendungsempfangende bei der Anlage von Holzlagerplätzen können natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.

Fördermittel

Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Für einen überwiegenden Teil der Förderangebote können pauschalierte Fördersätze abgerufen werden. Diese gleichen im Durchschnitt 80 bis 90 % der anfallenden Kosten einer Maßnahme aus.

Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.

  • private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung

(zum Aufklappen auf das jeweilige Förderangebot klicken)

Antragsformular und Antragstellung:

Die Unterlagen für die Antragsstellung sowie weitergehende Informationen finden Sie am Ende dieses Abschnitts

Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die notwendigen Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Für das Bearbeiten des Antragsformulars wird die Nutzung der aktuellsten Version des Adobe Acrobat Readers empfohlen.

Zur Unterstützung steht eine Ausfüllhilfe für das Antragsformular bereit. 

In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Falls Sie zum ersten Mal einen Förderantrag stellen, sollte die Unternehmensnummer vorab bei der für Sie zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde beantragt werden. Das dafür vorgesehene Formular ist hier abrufbar.

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen bei der für Sie zuständigen unteren Forstbehörde ein. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der zur Förderung vorgesehenen Waldfläche bzw. der Herkunft der Schadholzmengen. Übersicht der Unteren Forstbehörden
 

Antragsunterlagen

Wichtiger Hinweis:

Ab sofort können Anträge für Frühjahrspflanzungen 2024 gestellt werden. Die dazu notwendigen aktualisierten Antragsformulare finden Sie hier im Förderwegweiser.

Eine Übersicht über die aktuell förderfähigen waldbaulichen Maßnahmen finden Sie auch im „Merkblatt Förderung Erst- und Wiederbewaldung Teile A und B [Übersicht] (Stand 01.02.2024)“ und dem „Merkblatt Förderung Wiederbewaldung Extremwetterereignisse Teil F [Übersicht] (Stand 01.02.2024)“ hier auf dem Förderwegweiser. Alle anderen Fördertatbestände sind bis auf weiteres ausgesetzt. Ob und unter welchen Rahmenbedingungen Fördertatbestände über Waldumbau und Wiederbewaldung hinaus in 2024 angeboten werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen (dies betrifft unter anderem die Fördermaßnahmen: Aufarbeitung von Schadholz, Suche und Dokumentation von Borkenkäferbefallsherden und Bewässerung von Kulturen). Wir bitten Sie daher, vorerst von der Antragstellung für diese Fördermaßnahmen abzusehen. Neue Informationen werden hier im Förderwegweiser veröffentlicht. 


Übersichten und Informationen

Die Rechtsgrundlagen, die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button   am rechten bzw. unteren Bildrand.

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