Ziel(e)
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch geringere Schnittnutzung und umweltfreundliche Bewirtschaftungstechnik
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
80 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Antragsberechtigt sind Milcherzeuger. Der Nachweis zur Milcherzeugung muss mit dem Gemeinsamen Antrag (Auszahlungsantrag) fristgerecht eingereicht werden.
Förderfähig sind Grünland- und Ackerfutterflächen, auf denen Heu erzeugt werden kann.
Keine Silagebereitung oder -einsatz im gesamten Unternehmen.
Auflagen/Verpflichtungen:
- Besatz von mind. 0,3 RGV je ha Grünland,
- Besatz von max. 1,7 RGV je ha HFF.
Sonstiges
Eine Mindestmenge an erzeugter Milch muss zum Nachweis der Milcherzeugereigenschaft vermarktet werden. Der Verzicht auf Silagebereitung und -einsatz bezieht sich auf das gesamte Unternehmen, also auch auf Maissilage. Es ist deshalb auch nicht möglich, Silage für die energetische Nutzung in einer Biogasanlage zu bereiten.
Mehrjähriger Verpflichtungszeitraum.
Stand 11/2024