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Förderung Handarbeitsweinbau

Ziel

Weinbausteillagen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial sollen durch den Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) ökologisch weiter aufgewertet werden.

Mittelherkunft

Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfangende

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Förderfähige Maßnahmen

Die Zuwendung wird für die Aufwendungen gewährt, die durch die besonders umweltschonende und ökologisch vorteilhafte Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen unter Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsverfahren entstehen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderfähig sind nur Terrassenweinberge oder Weinberge mit einer überwiegenden Hangneigung von mind. 45 % (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg.
  • Einhaltung einer mindestens fünfjährigen Verpflichtung auf Basis eines Förderantrages.
  • Die Bewirtschaftung der geförderten Flächen muss mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union und den nationalen Vorschriften in Einklang stehen.
  • Weitere Voraussetzungen: siehe Verwaltungsvorschrift (Der Link zur aktualisierten Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht.)

Form und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form eines Zuschusses (Festbetragsfinanzierung) in Höhe von 5.000 Euro pro Hektar und Jahr gewährt. Übersteigt die Summe des beantragten Fördervolumens pro Jahr das im betreffenden Jahr zur Verfügung stehende Fördervolumen wird die Zuwendung prozentual gekürzt.

Zuwendungen unter 150 Euro je Antrag werden nicht gewährt.

Antragstellung und Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweis, Auszahlung

Ein Förderantrag ist für das Jahr 2024 notwendig für neue Anträge, wenn bisher keine Förderung Handarbeitsweinbau beantragt und erhalten wurde, oder wenn die Förderung für zusätzliche Flächen beantragt werden soll. Der Antrag ist bis zum 15. Februar 2024 zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt im System FIONA. Der Förderantrag ersetzt den bisherigen Antrag auf Teilnahme ab dem Antragsjahr 2023.

Der jährliche Auszahlungsantrag erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis 15.05.2024 über das System FIONA. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei den unteren Landwirtschaftsbehörden.



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 04/2024

 

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