Ziel:
Auf Grund des fortschreitenden Klimawandels, der sich in der Landwirtschaft unter anderem durch zunehmende Trockenheit, häufigere Spätfrostereignisse und reduzierter Schüttung von Tränkewasserquellen bemerkbar macht, gewährt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Zuschüsse zur Errichtung gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastrukturen. Durch den Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur werden folgende Ziele verfolgt:
- Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen von der Entnahmestelle bis zur Übergabestelle an das jeweils einzelbetriebliche Leitungsnetz, um die Ressourceneffizienz zu steigern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden,
- Sicherung der umweltgerechten und nachhaltigen Lebensmittelproduktion,
- Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge landwirtschaftlicher Unternehmen,
- Planvolle Nutzung vorhandener natürlicher Ressourcen sowie effizienter und umweltgerechter Einsatz von Wasser.
Zur Sicherung der Weidewirtschaft und zur Wahrung des Tierbestandes ist auf Grünlandstandorten, insbesondere zur Erhaltung der Kulturlandschaft und wertvoller naturschutzrelevanter Flächen durch Beweidung, auch die Errichtung gemeinschaftlicher Tränkewasserinfrastrukturen förderfähig, um Weidetiere bedarfsgerecht zu versorgen.
Mittelherkunft:
Land Baden-Württemberg
Zuwendungsempfangende:
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Gemeindeverbände sowie öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg.
Art und Höhe der Förderung:
- Der Zuschuss beträgt bei Investitionen zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur bis zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Bei konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur kann ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.
- Betreuerleistungen werden mit bis zu 50 Prozent im Rahmen der Förderung baulicher Investitionen gefördert.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen sowie Art und
Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift Bewässerungsinfrastruktur
(siehe Schaltfläche
am rechten bzw. unteren Bildrand) einzureichen.
Antragstellung und zuständige Behörde:
Die Anträge auf Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur sind über das jeweils
zuständige Regierungspräsidium (siehe Schaltfläche
am rechten bzw. unteren Bildrand) einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt ggf. unter Beteiligung eines in Baden-Württemberg zugelassenen Betreuers.
Auswahltermine:
| Förderprogramm | geplante Termine der Auswahl |
|
Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur |
29.05.2026 24.07.2026 03.10.2026 |
Voraussetzung für die Einbeziehung der Förderanträge in die Auswahlverfahren ist die rechtzeitige Vorlage der Förderanträge (einschließlich sämtlicher Anlagen) beim zuständigen Regierungspräsidium.
Bitte beachten!
Vor Bewilligung des Förderantrags darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Das gleiche Vorhaben darf grundsätzlich nicht mit andern öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden.
Stand: 05/2026
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. ![]()