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Antragstellung im Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ ab 15. Juli 2024 möglich

Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms ,Investitionen im Weinbau‘ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich. Das Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ umfasst die Förderung von ,Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung‘ sowie ,Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung‘. Für Vorhaben in beiden Bereichen beträgt der Fördersatz 27 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständig und bewilligungsfähig eingereichten Anträge bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.
Die Antragsunterlagen zur Förderung von Investitionen im Weinbau sind ab dem 15. Juli 2024 abrufbar.
Mit den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen kann ab dem 15. Juli 2024 die Antragstellung bei dem Regierungspräsidium erfolgen, in dem der jeweilige Betrieb ansässig ist. Änderungsanträge bei den Förderverfahren sind jederzeit möglich, wobei die Erhöhung des jeweils bewilligten Förderbetrags ausgeschlossen ist.
Lesen Sie hier die Pressemeldung.

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