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FIONA-Antragssaison 2024 endet am 15. Mai

Mit Blick auf das Ende der Antragsfrist weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) alle Antragstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2024 noch nicht eingereicht haben, darauf hin, dies in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 15. Mai 2024 über FIONA zu erledigen. Es ist wichtig, ausreichend Vorlauf einzuplanen. Erforderliche Nachweise (siehe Ziffer 6 der Eingangsbestätigung) müssen in FIONA über die Funktion ,Nachweise hochladen‘ hochgeladen und über die Funktion ,Antrag einreichen‘ fristgerecht elektronisch übermittelt werden. Dies gilt auch für Nachweise mit Fristende nach dem 15. Mai 2024.

Die ausführlichen Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung.

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