Heute Nachmittag wird in FIONA die neue Version 18.1.5 auf Produktion genommen worden.
Hierzu folgende Hinweise.
- Abschnitt AA zum Aktiven Betriebsinhaber: Dieser Abschnitt wird bis auf die Überschriften ausgeblendet und ist nicht mehr zu bearbeiten, da die
Nachweise im Zusammenhang mit der Negativliste nicht mehr zu erbringen sind.
- FAKT / GIS: FAKT-Höchstflächen: Prüfung wird in den nächste Tagen aktiviert
Bei Schlägen, die für bestimmte FAKT-Maßnahmen beantragt sind, wird
zukünftig aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben geprüft, ob sie innerhalb der jeweiligen sogenannten FAKT-Höchstfläche liegen. Diese Prüfung ist vergleichbar mit der weiterhin
durchgeführten Bruttoflächenprüfung (GIS-2). So wird beispielsweise geprüft, ob Schläge, die für die
FAKT-Maßnahme "Herbizidverzicht im Ackerbau" beantragt sind, auf Ackerflächen liegen. Diese Prüfung erfolgt, indem der
beantragte Ackerschlag mit der im System der Verwaltung ausgewiesenen Ackerfläche (FAKT-Höchstfläche Acker) abgeglichen
wird. Liegen mehr als 200 m² außerhalb der FAKT-Höchstfläche Acker, wird zukünftig ein GIS-10-Fehler ausgegeben.
Entsprechende Prüfungen erfolgen bei Schlägen mit FAKT-Grünlandmaßnahmen (FAKT-Höchstfläche Grünland),
FAKT-Maßnahmen im Obstbau (FAKT-Höchstfläche Obstbaum), FAKT-Maßnahmen in Rebflächen (FAKT-Höchstfläche
Reben) und FAKT-Maßnahmen auf Flächen unter Glas (FAKT-Höchstfläche unter Glas).
Die Voraussetzungen für diese neue FAKT-Höchstflächenprüfung sind in der neuen
Version enthalten. Weitergehende Hinweise - insbesondere zur Bearbeitung der Prüfungsergebnisse - sind dem aktualisierten Wegweiser zu FIONA in Kapitel 5.4.7 zu
entnehmen. Es ist geplant ergänzend ein Schulungsvideo bereit zu stellen.
Die Prüfung wird jedoch erst in den nächste Tagen in FIONA aktiviert, da
derzeit die CC-LE noch nicht in den FAKT-Höchstflächen, wie sie in FIONA angezeigt werden, enthalten sind. Das heißt,
zunächst werden noch keine Fehlermeldungen zu den FAKT-Höchstflächen ausgegeben.
Ergänzende Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des
MLR zu den FAKT-Höchstflächenprüfungen
- Auswertung 8 Ökologische Vorrangflächen:
Bei Angabe erweiterter Nutzcodes zu den Nutzcodes 610, 650 und 720
wurde die ÖVF falsch berechnet. Dieser Fehler ist nun behoben.
- FAKT: Prüfung FT-28 zum Datum der Umstellung, ab dem eine erhöhte Förderung für die
Einführung des Ökologischen Landbaus gewährt werden kann: Das Datum ist nun auf 02.01.2016 gesetzt. Umstellungen am
02.01.2016 und später können gefördert werden.
- Folgende Prüfungen werden jetzt wieder als Fehler ausgegeben: G-36, G-37, G-38, G-40
Diese Fehler betreffen hauptsächlich
Antragstellende mit Betriebssitz in einem Bundesland außerhalb Baden-Württembergs, die auch eine UD-Nummer des anderen Bundeslandes haben. Nicht betroffen sind
Antragsteller mit Betriebssitz im Ausland (z.B. Schweiz).
- Allgemeine Angaben Abschnitt A9:
Die Eingabefelder in Abschnitt A 9 zu Wirtschaftsdünger waren zum Teil zu schmal um
die dreistellige Eingabe vollständig anzuzeigen. Die Felder sind nun ausreichende breit.
- GIS: Export von Schlägen/Teilschlägen bzw. Vorlagen
GIS: Im Reiter „Schläge/Teilschläge“ bzw. im Reiter
„Vorlagen“ hat ein Filtern (nach Bezeichnung, Schlag-Nr., NC oder Fläche bzw. Typ) nun auch Auswirkungen auf die exportierten Schläge: Es werden beim Export nur noch die gefilterten
Schläge exportiert.
- GIS: Export von Schlägen/Teilschlägen mit Internet Explorer
GIS: Der Export von Schlägen ist nun auch mit Internet Explorer 11 wieder
möglich.
- Komprimierter Gemeinsamer Antrag
Bei Beantragung von FAKT wird die Anlage 32 „Umstieg in höherwertige
FAKT-Teilmaßnahme“ nicht mehr mit einem X in der Spalte "Anlage/Nachweis zur Bewilligung erforderlich“
vorbelegt.
- FSV: HFF Vordruck im FIONA-FSV:
Bei NC 453 wird das HFF Kennzeichen nun vorgedruckt; bei NC 458 und NC 925 entfällt
der Vordruck.
- FSV: ÖVF-Code Vorjahr:
Es werden hier nun auch die ÖVF-Codes 20,30,70, 90 und 80 vorgedruckt, soweit Sie
2017 beantragt waren.
Bekannte Fehler in der
aktuellen Version:
- Auswertung 8
Bitte beachten: Bei Eingabe von NC070-080 werden diese weiterhin nicht korrekt
berücksichtigt bei der Anbaudiversifizierung. Hier ist auf der Auswertung weiterhin ein Hinweis eingestellt.