Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)

Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls führen zu neuen Fördermaßnahmen. Bewährte Fördermaßnahmen werden ausgebaut.

Tierschutz und artgerechte Tierhaltung sind wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher wird FAKT II ab 2023 um neue Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls ergänzt. FAKT II bietet neben weiteren neuen Maßnahmen eine verbesserte Förderung der Grünlandstandorte. Eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus honoriert dessen besondere Leistungen im Klima- und Ressourcenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt.

Rund 40 Prozent der für den nationalen GAP-Strategieplan Deutschlands für Baden-Württemberg vorgesehenen Finanzmittel zur Entwicklung des Ländlichen Raums für den Zeitraum 2023 bis 2027 entfallen auf das Programm FAKT II mit seinen rund 40 Maßnahmen. FAKT II bietet ab 2023 eine Vielzahl von neuen Maßnahmen und weiterentwickelten, bewährten Maßnahmen mit - gegenüber der derzeitigen Förderung - teilweise höheren Ausgleichssätzen an.

Im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland sollen ab 2023 in FAKT II die nachfolgend dargestellten flächenbezogenen und tierbezogenen Maßnahmen angeboten werden. Ab 2024 wird es auch im Rinderbereich neue Maßnahmen zum Tierwohl geben. 

Ziel

Das Ziel von FAKT II ist unter anderem der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung.

Mittelherkunft

EU, Bund, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger

Landwirtschaftliche Unternehmen

Förderfähige Maßnahmen

FAKT II fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmen:

A - Umweltbewusstes Betriebsmanagement

B - Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume

C - Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen

D - Ökologischer Landbau

E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen

F - Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz

G - Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

Fördervoraussetzungen

u.a.:

  • Maßnahmen müssen für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden. Die besonders tiergerechten Haltungsverfahren sind einjährig.
  • Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen.
  • Förderung erfolgt nur auf Flächen in Baden-Württemberg
  • Fördervoraussetzungen, Auflagen/Verpflichtungen und ergänzende Hinweise zu FAKT II werden u.a. in der FAKT II-Broschüre (PDF-Dokument)  dargestellt.

Art und Höhe der Förderung

  • Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar, Tier oder Baum, bewertet. → KURZÜBERSICHT FAKT II-MASSNAHMEN (PDF-Dokument)
  • Die Prämienzahlung erfolgt jährlich (im Folgejahr der Antragstellung).
  • Mindestauszahlungsbetrag: 250 € je Antrag

Die vollständige Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.

Antragstellung

Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt. Das Förderantragsverfahren für 2023 beginnt ab der 49. Kalenderwoche vom 8. Dezember 2022 und läuft bis zum 31. Januar 2023 über FIONA.

Stand 26.01.2023: Der Antragszeitraum für den FAKT-Förderantrag (Link zur Pressemeldung) wurde bis 15.02.2023 verlängert.

Die Antragstellung des Auszahlungsantrags erfolgt bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres mit dem  Gemeinsamen Antrag.



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.


Stand: 11/2022



 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung