Öko-Betriebe, die von den Änderungen in der Auslegung der EU-Öko-Verordnung hinsichtlich Weide betroffen sind und die an der FAKT II-D2-Ökolandbau-Förderung teilnehmen, können nunmehr bis spätestens 30. September 2025 förderunschädlich aus dem Programm aussteigen. Der Ausstieg muss an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde gemeldet werden. Ein späterer Ausstieg ohne Rückforderungen ist nicht möglich.
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