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Freiwilliger Nutzungstausch

Ziel:

  • Verbesserung der Agrarstruktur durch Tausch von Wirtschaftsflächen
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts (Naturschutz und Landespflege)

Mittelherkunft:

Bund, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

  • Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Pächter von Tauschgrundstücken sind
  • VTG
  • Wasser- und Bodenverbände
  • zugelassene Helfer

Förderfähige Maßnahmen:

Tausch von Wirtschaftsflächen auf der Basis von Pachtverträgen:

  • Vorarbeiten zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit eines freiwilligen Nutzungstausches
  • Aufwendungen für „zugelassene Helfer" der Tauschpartner (Landsiedlung Baden-Württemberg und andere)

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Es dürfen nur Maßnahmen gefördert werden, welche die Bewirtschaftungsstrukturen verbessern, den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung tragen und die Entwicklung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes unterstützen.
  • Die Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen ist durch schriftliche langfristige Pachtverträge abzusichern (mind. 10 Jahre)

Form und Höhe der Förderung:

  • Zuwendung in Form von Zuschüssen
  • Vergütung für „zugelassene Helfer" der Tauschpartner in Abhängigkeit der Anzahl der Tauschpartner und der Tauschbesitzstücke sowie der Eigentumsverhältnisse an den Tauschbesitzstücken

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum  und Verbraucherschutz zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (VwV Förder-ILE)

Antragstellung:

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Stand: 06/2022

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