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Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)
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Die EU-Kommission hat am 26.05.2015 die baden-württembergischen Förderprogramme für die
Landwirtschaft und den Ländlichen Raum von 2014-2020 offiziell genehmigt.
Änderungen des MEPL III, die sich im laufenden Programmplanungszeitraum ergeben,
beantragt die Verwaltungsbehörde bei der Europäische Kommission. Vier Anträge
wurden bislang gestellt, der letzte wurde am 19.02.2020 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der MEPL III wurde dem genehmigten
Änderungsantrag entsprechend angepasst.
Das MEPL III-Gesamtdokument finden Sie hier.
(Rund 13 MB; Stand 4. Änderungsantrag, 19.02.2020)
Bitte beachten: Die Änderungen gegenüber der letzten Fassung sind Kapitel 1.1 zu entnehmen.
Anlagen zum MEPL III
Weiterführende Unterlagen zum MEPL III in englischer Sprache, Stand Erstgenehmigung 26.5.2015, finden Sie hier:
MEPL III - Zusammenfassung des Europäischen Evaluierungsnetzwerks
MEPL III - Fact-sheet der Europäischen Kommission (englisch)
(das Factsheet kann auf dieser Seite unter
"Baden-Württemberg" auch in deutscher Sprache ausgewählt werden )