Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Ziel:
Die Förderung bezieht sich auf die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum, der Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels. Gefördert werden Investitionen hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Mittelherkunft:
Im Rahmen des MEPL III: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER, Bund, Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
Natürliche oder juristische Personen, die Kleinst- oder kleine Unternehmen, unabhängig von der gewählten Rechtsform, führen:
- Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
- Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienarbeitskräfte gem. §1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.
Förderfähige Maßnahmen:
- Investitionen in Errichtung oder Modernisierung von Gebäuden einschließlich technischer Einrichtung
- zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte
- zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten in Verbindung mit landwirtschaftsnahen Produkten
- Bereitstellung von insbesondere landwirtschaftsnahen, hauswirtschaftsnahen, gastronomischen und touristischen Dienstleistungen (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof, Pensionspferdehaltung, Aufbau eines Bäuerinnenpartyservice)
- Verarbeitung und Vertrieb von Biomasse zur energetischen Nutzung durch Endverbraucher
Förderungsausschluss:
- Investitionen zur Erzeugung ausschließlich landwirtschaftlicher Produkte
- Urlaub auf dem Bauernhof mit mehr als 25 Gästebetten
- Biogasanlagen und andere durch die Novelle des EEG begünstigte Anlagen
- Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft
- Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude
- Landkauf
- Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, unbare Eigenleistung und sonstige Preisnachlässe.
- Zinsen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
- Erwerb von Produktionsrechten, Gesellschaftsanteilen sowie Ersatzinvestitionen
Fördervoraussetzungen:
- Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid dürfen 140.000 € bei Ledigen und 170.000 € bei Ehegatten nicht überschreiten.
- Fachliche Qualifikation, die dem Investitionsziel angemessen ist.
- Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes.
- Mindestinvestitionsvolumen von mind. 20.000 €.
Förderung:
- Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
- Zuschuss von 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens.
- Gesamtwert der Zuwendungen nach De-Minimis, unabhängig vom Beihilfegeber, max. 200.000 € bezogen auf den Zeitraum von drei Steuerjahren.
Zusatzhinweis:
Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen. |
Beratung, Antragstellung und Information:
Die Beratung erfolgt bei der unteren Landwirtschaftsbehörde. Die Antragstellung erfolgt bei dem zuständigen Regierungspräsidium mittels Vordruck - ggf. unter Beteiligung eines Betreuers.
Untere Landwirtschaftsbehörden
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
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Stand: 03/2020