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Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau

Ziel:

Ziel der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der baden-württembergischen Obst- und Weinbaubetriebe, um eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und erhöhte Einkommensverlustrisiken aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftreten, zu mindern. Der Abschluss von Versicherungen gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen beim Auftreten bestimmter Schadereignisse. Durch die finanzielle Unterstützung von Versicherungsprämien der Landwirte für die o.a. Witterungsrisiken und einer damit verbundenen breiteren Inanspruchnahme von Versicherungen kann ein Beitrag zur Stärkung der Krisenfestigkeit geleistet werden.

- Seit dem 22.11.2023 können wieder Anträge gestellt werden. -

Mittelherkunft:

Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren und Wein- oder Tafeltrauben.

Art und Höhe der Förderung:

Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar. Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern.

Antragstellung und zuständige Behörde:

Regierungspräsidium Stuttgart

Kontakt:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 3
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Ansprechpartnerin: Fr. Rzesnitzek

Telefon: 0711/904-13326

E-Mail: mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de

Bitte beachten!

Entsprechend den Vorgaben des EU-Beihilferechts ist der Förderantrag vor dem Abschluss einer Versicherung zu stellen.

Stand: 11/2023


Dokumente zum Herunterladen

Antragsverfahren 2023/2024

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