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Jagdförderung InfraWild
Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Schwarzwildbejagung in Baden-Württemberg – Hilfe die ankommt -
Die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung in Baden-Württemberg ermöglicht den Jägerinnen und Jägern Unterstützung bei der Wildschweinbejagung und Wildbretvermarktung.
Wer und Was - jetzt Antrag stellen!
Aktuelle Fördermaßnahmen!
Sie können sich für die unten genannten Maßnahmen registrieren, bzw. einen Antrag stellen:
- Förderung zur Wildbretvermarktung
- Förderung zur Revierausstattung
- Förderung bei Bewegungsjagden
für
Dienstleistungen:
Für jedes Jagdjahr ist eine neue Registrierung erforderlich. Nur wer sich vor Beginn der Jagden registriert hat, kann diese
Einsätze nach Ende der Drückjagdsaison auch abrechnen.
Fördermaßnahmen in Vorbereitung
Die Bereitstellung neuer Fördermaßnahmen wird schrittweise erfolgen und über die Medien bekanntgegeben.
Folgende Maßnahmen sind derzeit in Vorbereitung:
- Beratung zu Schwarzwildmanagement und Bejagungskonzepten
- Fort- und Weiterbildung, Information
Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet
- zu Jagförderung Infrawild (Registrierung) (Stand 11/2018)
- zur Abrechnung von Einsätzen von Treibern, Helfern und Hunden bei Bewegungsjagden auf Schwarzwild nach der VwV InfraWild (Stand 08/2019)
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind bei Bedarf erhältlich beim "Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung" am Regierungspräsidium Stuttgart
Tel. 0711/904-13124
E-Mail: jagdfoerderung@landwirtschaft-bw.info
Stand: 10/2019