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Steillagenförderung Grünland

Ziel

Die Förderung hat das Ziel, die erschwerte Bewirtschaftung von steilem Grünland zu unterstützen und damit langfristig aufrecht zu erhalten.

Mittelherkunft

Baden-Württemberg

Die Förderung der Bewirtschaftung von steilem Grünland erfolgt als De-minimis-Beihilfe nach der VO (EU) Nr. 1408/2013 in der geltenden Fassung.
Das Förderprogramm steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zuwendungsempfänger

  • Zuwendungsempfänger sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten steilen Grünlandflächen, die eine Hangneigung von mindestens 25 Prozent aufweisen.
  • Der Unternehmenssitz muss in der EU liegen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand 25 Prozent oder mehr beträgt.

Förderfähige Maßnahmen

Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter steiler Grünlandflächen.

Fördervoraussetzungen

  • Hangneigung mindestens 25 Prozent.
  • Landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen
    • NC 451: Wiesen einschließlich Streuobstwiesen
    • NC 452: Mähweiden
    • NC 453: Weiden
    • NC 454: Hutungen
    • NC 455: Almen und Alpen
    • NC 460: Sommerschafweiden
    • NC 020: Koppelschafweiden
    • NC 925: Biotope mit landwirtschaftlicher Nutzung
    • Förderfähig sind auch die weniger als 5 Jahre zurückliegenden Grünlandneueinsaaten:
      • NC 441: Wiese
      • NC 442: Mähweide
      • NC 443: Weide
  • Keine Förderung erhalten Flächen mit folgenden Nutzungen:
    • NC 458: Streuwiesen
    • NC 481: Streuobst ohne Wiesennutzung
    • NC 592: Dauergrünland aus der Erzeugung genommen
    • NC 567: Stillgelegte Dauergrünlandflächen nach LPR
    • NC 994: Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter-, Dunglager- und Maschinenstellplätze auf Dauergrünland.
  • Der Gesamtwert der einem landwirtschaftlichen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren (laufendes Kalenderjahr und die zwei vorangegangen Kalenderjahre), im Bereich der Agrar-De-minimis-Beihilfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Aber auch die für andere Bereiche festgelegten Obergrenzen (Fischerei und Aquakultur: 30.000 Euro in drei Jahren; ge­werblicher Bereich 200.000 Euro in drei Jahren) sind in der Summe einzuhalten, sofern auch in diesen Bereichen Beihilfen beantragt werden.
  • Die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen müssen in Baden-Württemberg liegen.

Art und Höhe der Förderung

Die voraussichtlichen Fördersätze betragen für zuwendungsfähige Flächen mit einer Hangneigung von

  • mindestens 25 Prozent und weniger als 50 Prozent: 120 Euro je Hektar
  • mindestens 50 Prozent: 170 Euro je Hektar

Der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag beträgt 100 Euro.

Das Förderverfahren wird geregelt in der VwV Steillagenförderung Grünland in der geltenden Fassung.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des "Gemeinsamen Antrags" mittels elektronischer Antragstellung über das System FIONA bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt erhältlich oder können dem Dokument "Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag"  auf der Seite "Formulare/Merkblätter/Informationen zum Gemeinsamen Antrag" entnommen werden.

Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 01/2024

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