Ziel:
- Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch bodenordnende und andere Maßnahmen
- Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Mittelherkunft:
Bund, Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Teilnehmergemeinschaften
- VTG
- Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
- Einzelne Beteiligte
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Herstellung von ländlichen Wegen
- Herstellung von Wassergräben
- Bodenverbesserung, soweit zur wertgleichen Abfindung erforderlich
- Landzwischenerwerb
- Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts
- Pflanzung von Bäumen/Sträuchern
- Herstellung von Erholungs- und Freizeiteinrichtungen in kleinerem Umfang sofern im Interesse der Teilnehmergemeinschaft
- Vorarbeiten zu den Flurneuordnungsverfahren wie z.B. spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, Zweckforschungen und Untersuchungen mit modellhaftem Charakter
- Nebenkosten für Vermessung
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) festgestellt oder genehmigt (bei beschleunigten Zusammenlegungsverfahren sowie vereinfachten Verfahren nach § 86 FlurbG kann die Ausbaukarte mit landschaftspflegerischer Begleitplanung an die Stelle des Plans nach § 41 FlurbG treten)
- Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt in Bezug auf die Einhaltung von Zweckbindungsfristen
- Maßnahmen, die den agrarstrukturellen Wandel und die Landeskultur nachhaltig unterstützen
Form und Höhe der Förderung:
- Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen zwischen 55% und 85% der Ausführungskosten
- Vorarbeiten, die vor Anordnung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) notwendig sind, können bis zur Höhe des Verfahrensfördersatzes, jedoch max. mit 75 % bezuschusst werden
- Die Mehrwertsteuer ist für Gemeinden und andere vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen, Unternehmen oder Personen nicht förderfähig
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Vorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (VwVFörder-ILE) |
Antragstellung/Ansprechpartner:
Kontakt bzgl. Flurneuordnungsverfahren
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand: 01.06.2022