Ziel:
Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
Mittelherkunft:
Europäische Union, 1. Säule (EGFL), Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Landesimkerverbände: Landesverband Badische Imker e.V. und Landesverband Württembergische Imker e.V.
- Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim,
- Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern
Förderfähige Maßnahmen:
- Technische und fachliche Hilfe zur Verbesserung der Bedingungen für die Honigerzeugung und -gewinnung sowie die Analyse von
Honig
- Angewandte Forschung
- Beschaffung von Ausrüstungen
Art und Höhe der Förderung:
- Je nach Fördertatbestand besteht die Möglichkeit der Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Vollfinanzierung
- Anteilfinanzierung zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten (Höchstbeträge siehe Verwaltungsvorschrift)
Antragstellung:
- Die Anträge auf Zuwendung sowie Auszahlung nach Abschnitt 2 (Landesverband Badischer Imker e.V. und Landesverband Württembergsicher Imker e.V.) sind spätestens am 10. August eines jeden Jahres beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen. Die bereitgestellten Formulare sind zu verwenden.
- Der Zuwendungs- und Auszahlungsantrag nach Abschnitt 3 (Landesanstalt für Bienenkunde) ist bis spätestens zum 10. August des
jeweiligen Jahres in Schriftform beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen. Im Vorjahr muss bis spätestens 1. August eine
Projektbeschreibung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht werden.
- Der Zuwendungsantrag nach Abschnitt 4 (Beschaffung von Ausrüstungen) ist beim Regierungspräsidium Freiburg im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. Februar einzureichen.
Sonstiges:
Maßnahmen, die aus anderen Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.
Für den Bereich der ökologischen Bienenhaltung besteht eine weitere Fördermöglichkeit über das
Förderprogramm Stärkung des ökologischen Landbaus
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand: 08/2019