Förder- und Zahlungsanträge
Sonderförderprogramm „Wegebau Starkregen 2024“
Die starken Regenfälle Ende Mai/Anfang Juni im Jahr 2024 haben vielerorts zu erheblichen Schäden im Wald geführt. Dabei
handelt es sich überwiegend um Schäden an Waldwegen, die ausgespült oder durch Hangrutschungen mitgerissen wurden. Das
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat Fördermittel von bis zu 3 Mio. Euro für
das Sonderförderprogramm „Wegebau Starkregen 2024“ frei gegeben.
Die Förderanträge können ab sofort über das reguläre Förderantragsformular bei der unteren Forstbehörde eingereicht werden. Eine Förderantragstellung ist nur auf der Grundlage einer forstfachlichen Stellungnahme durch die untere Forstbehörde möglich. Daher ist der Durchführungsbeginn der Wiederherstellungsmaßnahme zwingend formlos (z.B. per Telefon/ E-Mail) bei der unteren Forstbehörde anzuzeigen. Der Beginn der Maßnahme in Fällen von höherer Gewalt stellt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar. Der Maßnahmenbeginn aufgrund der Starkregenereignisse ist also bei einer nachträglichen Förderantragstellung nicht förderschädlich.
Das Sonderförderprogramm erfolgt grundsätzlich gemäß der VwV NWW nach Teil D „Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur“ über die Fördermaßnahme nach Nr. 7.4 „Wegegrundinstandsetzung nach Schadereignissen und Wegegrundinstandsetzung im Erholungswald“. Da das Antragsvolumen vermutlich die Höhe der bereitgestellten Fördermittel übersteigt, wird die Bewilligungsbehörde noch Kriterien für die Priorisierung festlegen. Anträge sind bis zum 30.09.2024 bei der unteren Forstbehörde einzureichen.
Grundsätzlich muss jeder Schaden formlos bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden.
Außerdem können Anträge für Pflanzungen zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung gestellt werden. Den dazu notwendigen Förderantrag sowie sonstige Informationen finden Sie hier im Förderwegweiser.