I. Ziel der Förderung:
Ziel der Förderung von Vorhaben für Frauen im ländlichen Raum ist es zum einen, wohnortnahe
Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern sowie zum
anderen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Außerdem sollen die Vorhaben beispielgebend für die Region sein
oder zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen für die
ländliche Bevölkerung beitragen. Die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum
sollen erhalten und gestärkt werden. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sollen die fachlichen, hier insbesondere die
unternehmerischen und ökologischen, sowie die persönlichen Kompetenzen von Frauen verbessern. Anbieter von
Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert, um maßgeschneiderte Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen
im ländlichen Raum anbieten zu können.
II. Mittelherkunft:
EU, Baden-Württemberg
III. Fördermodule im Rahmen des Programms:
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
- Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten
IV. Antragstellung:
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Katrin Fackler: katrin.fackler@rpf.bwl.de;
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 34, Frau Dr. Christa Jung; christa.jung@rpk.bwl.de,
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 32, Frau Martina Burkhardt; martina.burkhardt@rps.bwl.de,
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 32, Frau Astrid Mauch; Astrid.Mauch@rpt.bwl.de,
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
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Stand 01/2024