Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)

Die IMF-Förderung für die neue Förderperiode 2023-2027 wird gerade inhaltlich vorbereitet, daher sind an dieser Stelle momentan nur allgemeine Informationen zu finden. Derzeit ist keine Antragstellung möglich. 

I. Ziel der Förderung:

Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf, Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in den Dörfern zu stärken.

II. Mittelherkunft:

EU, Baden-Württemberg

III. Fördermodule im Rahmen des Programms:

  1. Förderung von Investitionen in die Entwicklung von Unternehmen im ländlichen Raum
  2. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen

IV. Antragstellung:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Katrin Fackler: E-Mail: katrin.fackler@rpf.bwl.de; Tel.: 0761/ 208-1240
  • Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 34, Frau Dr. Christa Jung; E-Mail: christa.jung@rpk.bwl.de, Tel.: 0721/ 926-3319
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 32, Frau Martina Burkhardt; E-Mail: martina.burkhardt@rps.bwl.de, Tel.: 0711/ 90413206
  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat 32, Frau Theresa Deubele; E-Mail: Theresa.Deubele@rpt.bwl.de, Tel.: 07071/ 757-3331



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Stand 01/2023

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