Ab sofort können bei dem für den Wohn- oder Geschäftssitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständigen Regierungspräsidium wieder Förderanträge gestellt werden. Förderanträge sind dort erhältlich. Alle Förderanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Mindestpunktzahl erreichen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Hier finden Sie die Auswahltermine.
I. Ziel der Förderung:
Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf, Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in den Dörfern zu stärken.
II. Mittelherkunft:
EU, Baden-Württemberg
III. Fördermodule im Rahmen des Programms:
- Existenzgründung und Unternehmenserweiterung
- Kurse, Workshops, Coaching
- Neue Netzwerkorganisationen für Frauen
Die Fördermodule sind kombinierbar.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermodulen:
a) Was wird gefördert?
Gründung oder Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen.
Definition für kleines Unternehmen:
- Weniger als 10 Arbeitskräfte pro Unternehmen.
- Weniger als 2,0 Mio. € Jahresumsatz.
- Es gilt die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan für Baden-Württemberg (MEPL III) festgelegte Gebietskulisse für den Ländlichen Raum.
b) Wer kann gefördert werden?
- Kooperationen von Landwirtinnen und Nichtlandwirtinnen.
- Nichtlandwirtinnen, die durch ihr Unternehmenskonzept zur Diversifizierung in der Landwirtschaft oder zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen.
c) Welche Kosten sind förderfähig?
Z. B.: Kosten für Errichtung und Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich Computersoftware, Architekten- und Ingenieurleistungen, Betreuergebühren, Erwerb von Lizenzen, Durchführbarkeitsstudien, Werbekonzeption, Eintragung ins Handelsregister.
d) Wie hoch ist der Fördersatz?
- 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. MwSt. ist nicht förderfähig.
- Maximale Fördersumme: 120.000 €.
e) Welche Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Vorlage eines Unternehmenskonzeptes mit mindestens folgenden Informationen: Unternehmenszweck, Businessplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen, erwarteter Einkommensbeitrag, Kosten- und Finanzierungsplan, Marktanalyse, Anzahl der geschaffenen wohnortnahen Arbeitsplätze für Frauen in Voll- und/oder Teilzeitbeschäftigung.
- Vorlage einer De Minimis-Bescheinigung für den Fall, dass das Projekt bei Antragstellung in den letzten drei Jahren eine Staatsbeihilfe erhalten hat.
a) Was wird gefördert?
Maßgeschneiderte Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen. Diese sollen die beruflichen Grundlagen legen für die Aufnahme neuer Geschäftsfelder im Wege der Diversifizierung des landwirtschaftlichen Einkommens, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ressourceneffizienz von nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen, die von Frauen geführt werden, die Gründung und/oder Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen, die Erleichterung des Zugangs zu Telearbeitsplätzen und den Wiedereinstieg in den Beruf.
b) Wer kann gefördert werden?
Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen
c) Welche Kosten sind förderfähig?
Z.B.: Referentenhonorare, Reisekosten nach Landesreisekostengesetz, Raummiete, Seminarleitung, Lehr- und Lernmittel, Werbematerialien, notwendige technische Einrichtungen.
d) Wie hoch sind die Fördersätze?
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss dient zur Verringerung der Teilnahmegebühren.
e) Welche Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Vorlage eines Qualifizierungskonzeptes mit mindestens folgenden Informationen: Angestrebtes Ziel der Maßnahme, geplante Fachinhalte, Qualifikation der Referentinnen und Referenten, zeitlicher Umfang (mindestens 18 und maximal 225 Zeitstunden). Das Erreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl (Zehn Personen bei Qualifizierungsmaßnahmen und 6 Personen bei Coaching) ist spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde schriftlich nachzuweisen.
- Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.
- Die Höhe der Referentenhonorare ist durch drei Angebote zu plausibilisieren.
a) Wer wird gefördert?
Neu gegründete Netzwerkorganisationen, deren Ziel es ist, die Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner zu fördern, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen. Sie sollen Plattform für Landwirtinnen und Nichtlandwirtinnen sein, um im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe gemeinsam neue Geschäftsideen (z. B. ländlicher Tourismus, Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen etc.) zu entwickeln und umzusetzen. Außerdem sollen sie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Dörfern beitragen.
b) Welche Kosten sind förderfähig?
- Personalkosten (bis maximal Entgeltgruppe 13 TV-L), Reisekosten und Fortbildungskosten im Rahmen der Projektkoordination
- Betriebs- und Sachkosten (z. B. Mietkosten, notwendige Büroausstattung, technische Einrichtungen, Verbrauchsmaterial, Kosten für Bürokommunikation, Kosten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit der Netzwerkorganisation, Veranstaltungen der Mitglieder und projektspezifische Schulungen, Kosten für projektspezifische Durchführbarkeitsstudien.
c) Wie hoch ist der Fördersatz?
- 70 % der förderfähigen Personalkosten der Projektkoordinatorin (-innen) pro Jahr,
- 50 % der förderfähigen Betriebs- und Sachkosten pro Jahr.
Die Förderung wird über eine Laufzeit von maximal vier Jahren gewährt.
d) Welche Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Die neugegründete Netzwerkorganisation hat die Rechtsform: gemeinnützige juristische Person des Privatrechts.
- Neu gegründete Netzwerkorganisationen für Frauen können Zuwendungen erhalten, wenn sie ein Konzept über die Ziele, Struktur, Aufgaben und Laufzeit sowie eine Satzung, einen Vertrag oder vergleichbare Vereinbarung und eine Arbeitsplatzbeschreibung für die zu beschäftigende(n) Projektkoordinatorin/-innen sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan über die gesamte Projektlaufzeit vorlegen. Bei Antragstellung sind verbindliche schriftliche Finanzierungszusagen der Kooperationspartner vorzulegen.
- Es gilt die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan für Baden-Württemberg (MEPL III) festgelegte Gebietskulisse für den Ländlichen Raum.
Zuschüsse unter 1.000 € werden nicht bewilligt und ausgezahlt.
IV. Antragstellung:
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Katrin Fackler: E-Mail: katrin.fackler@rpf.bwl.de; Tel.: 0761/ 208-1240
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 34, Frau Dr. Christa Jung; E-Mail: christa.jung@rpk.bwl.de, Tel.: 0721/ 926-3319
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 32, Frau Martina Burkhardt; E-Mail: martina.burkhardt@rps.bwl.de, Tel.: 0711/ 90413206
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 32, Frau Theresa Deubele; E-Mail: Theresa.Deubele@rpt.bwl.de, Tel.: 07071/ 757-3331
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand 10/2020