Förderprogramme mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Baden-Württemberg nutzt auch in der neuen GAP-Förderperiode die Möglichkeit, maßgeschneiderte Förderprogramme zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums nach eigenen, regionalen Erfordernissen anzubieten. Die baden-württembergischen Förderprogramme sind im sogenannten regionalen Planteil des GAP-Strategieplans für Deutschland zusammengefasst.
In der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 setzt Baden-Württemberg neue Akzente. So liegt neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten für Lebensmittel ein Fokus auf der Stärkung der Umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen sowie dem Tierwohl.
Informationen zu den 16 baden-württembergischen Förderprogrammen des GAP-Strategieplans zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)
- Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) inkl. Junglandwirteförderung
- Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe (IklB)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (DIV)
- Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau (Beginn 2025) (aktuell: Landesprogramm)
- Naturparke
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
- Regionalentwicklungsprogramm LEADER
- Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“(EIP-AGRI)
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
- Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
finden Sie komprimiert in der Broschüre „GAP-Strategie BW“ (wird in Kürze veröffentlicht) und über den Förderwegweiser.
Stand 10/2023